𝐒𝐜𝐡𝐫𝐢𝐭𝐭 𝟐 𝐯𝐨𝐧 𝟔
Ob Sie die betroffenen #ITServices mit eigenen Mitarbeitenden erbringen oder ob Sie diese an einen externen Provider ausgelagert haben, ist für die Erfassung der #Mengengerüste von substanzieller Bedeutung. Falls die betroffenen Services nämlich bereits ausgelagert sind, existieren Verträge mit einer Servicebeschreibung z.B. im RACI-Modell. Es wurde bestimmt auch ein Service Level Agreement (#SLA) vereinbart und zwecks Kontrolle der Erfüllung der Services Levels werden monatlich oder quartalsweise SLA-Reports erstellt.
Im Minimum enthalten die Verträge Angaben zu den Mengen einzelner Services sowie damit verbundener Tätigkeiten. Auch die Rechnungen des Providers geben in der Regel Aufschluss über die Menge des Leistungsbezugs. Aus den Angaben aus einem bestehenden Vertrag inkl. SLA- Reports und den Rechnungen des Providers, kann ein #Benchmarker sehr viel in Bezug auf das Mengen-gerüst herauslesen. In der Regel braucht es hierzu nur noch wenig Abstimmung.
Ganz anders im Fall der internen Leistungserbringung. Der Preis des Benchmarkers muss tiefer ausfallen, als wenn er auf einem bestehenden Vertrag aufsetzen kann.
Alternative: 𝐳𝐰𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐟𝐢𝐠𝐞𝐬 𝐕𝐨𝐫𝐠𝐞𝐡𝐞𝐧
Bei interner Leistungserbringung hingegen, kann sich die Mengengerüst-Erhebung aufwändiger gestalten. Fehlen notwendige Mengenangaben, so kann stattdessen mit vernünftigen Schätzungen gearbeitet werden. Das macht Sinn, wenn zunächst nur Potenziale für 𝐦ö𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐊𝐨𝐬𝐭𝐞𝐧𝐫𝐞𝐝𝐮𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 ermittelt werden, um dann in einem zweiten Schritt diese Potenziale vertieft zu untersuchen. Die fehlenden Mengenangaben werden dann in diesem zweiten Schritt erhoben. Der grössere Aufwand wird also nur dort verursacht, wo es sich auch 𝐰𝐢𝐫𝐤𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐥𝐨𝐡𝐧𝐭.